Erhöhter Investitionszulagenanspruch der nach
formwechselnder Umwandlung einer GmbH entstandenen KG für vor ihrer
Eintragung in die Handwerksrolle von der eingetragenen GmbH vorgenommene
Investitionen
Investitionszulage 1998
Leitsatz
Eine durch formwechselnde Umwandlung
einer GmbH gemäß § 190 i.V.m.
§ 228 UmwG
entstandene KG ist auch dann berechtigt, die erhöhte Investitionszulage
für eine von der in der Handwerksrolle eingetragenen GmbH getätigte
Investition zu beanspruchen, wenn der Antrag auf Eintragung der KG in die
Handwerksrolle erst im dem der Anschaffung folgenden Jahr gestellt wird. Die
Eintragung des umgewandelten Unternehmens wirkt für das neue Unternehmen
zumindest dann fort, wenn dieses mit demselben Handwerk alsbald eingetragen
wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Online-Dokument
Thüringer Finanzgericht, Urteil v. 23.01.2002 - III 32/01
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