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FG Köln Urteil v. - 11 K 1612/00 EFG 2003 S. 754

Gesetze: AO § 240 Abs 1, AO § 227 Abs 1

Verfahren:

Erlass von Säumniszuschlägen

Leitsatz

1) Ein weitergehender Erlass (zu mehr als der Hälfte) der angefallenen Säumniszuschläge ist bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zwar grundsätzlich möglich, bedarf aber zusätzlicher besonderer Gründe persönlicher oder sachlicher Unbilligkeit.

2) Ein vollständiger Erlass kann aus persönlichen Billigkeitsgründen in Betracht kommen, wenn die rückständigen Säumniszuschläge den Steuerpflichtigen daran hindern, eine neue selbständige oder nichtselbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen und sich so eine eigene, von Sozialhilfeleistungen unabhängige wirtschaftliche Existenz aufzubauen.

Fundstelle(n):
DStRE 2003 S. 824 Nr. 13
EFG 2003 S. 754
EFG 2003 S. 754 Nr. 11
KÖSDI 2003 S. 13784 Nr. 7
OAAAB-08815

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FG Köln, Urteil v. 06.11.2002 - 11 K 1612/00

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