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Umsatzsteuer; | Zuschüsse im Agrarbereich in den neuen Bundesländern (§ 10 UStG)
Der BMF hat sich in einem Schr. an den Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. in Bonn zur umsatzsteuerlichen Rechtsnatur verschiedener Zuschüsse geäußert, die im Agrarbereich an Unternehmer in den neuen Bundesländern gezahlt werden. Danach sind die Zuschüsse für die Stillegung von Ackerflächen Entgelte für steuerbare Leistungen, während die Anpassungshilfen und standortbezogenen Zuschläge sowie die Beihilfen für die Verfütterung von Kartoffeln als echte, nichtsteuerbare Zuschüsse anzusehen sind ().