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BFH Urteil v. - XI R 62/97 BStBl 2000 II S. 3

Gesetze: EStG § 10d Abs. 3 S. 4EStG § 10d Abs. 3 S. 5

Leitsatz

1. Voraussetzung für den erstmaligen Erlaß eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustabzug nach § 10d Abs. 3 Satz 4 EStG 1990 ist, daß der zugrundeliegende - bisher keinen Verlust ausweisende -- Steuerbescheid noch entsprechend geändert werden kann.

2. Auch § 10d Abs. 3 Satz 5 EStG 1990 setzt die Änderungsmöglichkeit des Steuerbescheides voraus. Die Vorschrift ist nur anwendbar, wenn die Änderung des Steuerbescheides allein mangels steuerlicher Auswirkung unterbleibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 3
BFH/NV 1999 S. 1002
FAAAA-97439

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BFH, Urteil v. 09.12.1998 - XI R 62/97

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