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BFH Urteil v. - VIII R 76/97 BStBl 1999 II S. 747

Gesetze: AO 1977 § 169AO 1977 § 179AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 aAO 1977 § 181 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5

Einbeziehung des Treugebers eines offenen Treuhandverhältnisses in die Gewinnfeststellung durch Ergänzungsbescheid; in einem zweistufigen Feststellungsverfahren ist bei Anwendung des § 181 Abs. 5 AO auf der ersten Ebene auf den Ablauf der Feststellungsfrist für die zweite Feststellung abzustellen

Leitsatz

Ist in einem Gewinnfeststellungsbescheid bei einem offenen Treuhandverhältnis anstelle des Treuhänders der Treugeber genannt, dann kann der Ergänzungsbescheid, durch den der Treuhänder in die Gewinnfeststellung einbezogen werden soll, auch dann, wenn die Feststellungsfrist für die auf der ersten Stufe des Verfahrens zu treffenden Feststellungen abgelaufen ist, noch ergehen, wenn die Feststellungsfrist für die gesonderte Feststellung gegenüber dem Treugeber auf der zweiten Stufe nicht abgelaufen, sondern der Ablauf aufgrund der rechtzeitigen Anfechtung dieses Bescheides gehemmt ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1999 II Seite 747
BFH/NV 2000 S. 105 Nr. 1
IAAAA-96654

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BFH, Urteil v. 13.07.1999 - VIII R 76/97

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