Einnahmen der zu 50 % an einer Grundstücks-GbR beteiligten Gesellschafter aus der Vermietung eines Grundstücks an die Betriebs-GmbH sind nur dann Sonderbetriebseinnahmen dieser Gesellschafter bei der Besitz-OHG, wenn die Grundstücksüberlassung durch den Betrieb der Besitz-OHG veranlaßt ist
Leitsatz
Die Anteile der Gesellschafter einer Besitzgesellschaft an den Mieteinnahmen einer Grundstücksgemeinschaft, an der sie zu 50 v. H. beteiligt sind, sind nicht schon deshalb Betriebseinnahmen dieser Gesellschafter bei der Besitzgesellschaft, weil die Grundstücksgemeinschaft das Grundstück an die Betriebsgesellschaft vermietet hat. Betriebseinnahmen im Rahmen des Sonderbetriebsvermögens II der Gesellschafter bei der Besitzgesellschaft sind sie nur dann, wenn die Überlassung des Grundstücks zur Nutzung an die Betriebs-GmbH durch den Betrieb der Besitzgesellschaft veranlaßt ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1997 II Seite 530 BFH/NV 1997 S. 335 Nr. -1 ZAAAA-95915
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