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BFH Urteil v. - V R 128/92 BStBl 1995 II S. 651

Gesetze: UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. bUStG 1980 § 25

1. Zivilrechtliche Rechtsbeziehungen bei Reiseleistungen grundsätzlich auch für das Umsatzsteuerrecht maßgebend - 2. Zuwendung von Reisen durch einen Produkthersteller an Arbeitnehmer seiner Vertragshändler

Leitsatz

1. Bei Reiseleistungen ist den zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen grundsätzlich auch umsatzsteuerrechtlich zu folgen, wenn sie erfüllt worden sind und wenn die für das Umsatzsteuerrecht maßgebende tatsächliche Leistungshandlung keine eigenständige Beurteilung erfordert. Der Empfänger von Reiseleistungen braucht die Reise nicht selbst anzutreten.

2. Wendet ein Hersteller bei einem Verkaufswettbewerb ausgelobte Reiseleistungen seinen Vertragshändlern unter der Auflage zu, die Reisen bestimmten Arbeitnehmern zu gewähren, so kann der Händler steuerbare Reiseleistungen an seine Arbeitnehmer ausführen.

3. Wendet der Hersteller Reiseleistungen unmittelbar Arbeitnehmern seiner Vertragshändler zu, so erbringt der Vertragshändler insoweit keine steuerbaren Leistungen an seine Arbeitnehmer.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1995 II Seite 651
BFH/NV 1995 S. 76 Nr. 10
LAAAA-95334

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BFH, Urteil v. 16.03.1995 - V R 128/92

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