Gesetze: EStG § 9a Satz 1 Nr. 3EStG § 12 Nr. 2EStG § 22 Nr. 1 Sätze 1 und 2EStG § 24a
Im Rahmen vorweggenommener Erbfolge vereinbarte Altenteilsleistungen an gesamtberechtigte Ehefrau des Alleineigentümer-Ehegatten als Versorgungsleistungen nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG zu versteuern
Leitsatz
Überträgt der Alleineigentümer einen landwirtschaftlichen Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und werden hierbei Altenteilsleistungen auch zugunsten seiner Ehefrau als Gesamtberechtigter vereinbart, hat auch diese insoweit im Regelfall eigene Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen. Ihr stehen der Pauschbetrag für Werbungskosten (§ 9a Satz 1 Nr. 3 EStG) und der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) gleichfalls zu.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 107 JAAAA-94704
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