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BFH Urteil v. - XI R 42, 43/88 BStBl 1992 II S. 585

Gesetze: AO 1977 § 122 Abs. 1 Satz 1AO 1977 § 124 Abs. 1 Satz 1AO 1977 § 179 Abs. 1AO 1977 § 183 Abs. 1 Satz 5EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2

1. Fehlerfreie Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung heilt Bekanntgabemangel des Steuerbescheides 2. Zwecks Erwerbs einer Forderung gegenüber der KG vom Kommanditisten eingegangene Verbindlichkeiten als negatives Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz

1. Der Bekanntgabemangel eines Steuerbescheides wird durch die fehlerfreie Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt (Anschluß an , BFHE 161, 398, BStBl II 1990, 942).

2. Erwirbt ein Kommanditist Darlehensforderungen i.S. des § 15 (Abs. 1) Nr. 2 EStG oder sonstige Forderungen eines Dritten gegen die KG und werden die geschuldeten Beträge der Gesellschaft weiterhin belassen, so bilden die Forderungen Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters. Die Verbindlichkeiten, die der Gesellschafter als Gegenleistung zur Erlangung der Darlehensforderungen eingegangen ist, gehören zum negativen Sonderbetriebsvermögen. Hieran ändert sich nichts, wenn die Forderungen zur Erhöhung der Kommanditbeteiligung verwendet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 585
BFH/NV 1992 S. 51 Nr. 8
DAAAA-94142

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BFH, Urteil v. 18.12.1991 - XI R 42, 43/88

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