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OLG Frankfurt/Main Beschluss v. - 21 W 175/21

Gesetze: § 2361 BGB; § 352a FamFG

Leitsatz

Leitsatz:

Das fortdauernde Fehlen der gemäß § 352a Abs. 2 Satz 2 FamFG erforderlichen Verzichterklärung aller im Erbschein ausgewiesenen Miterben stellt einen schweren Verfahrensfehler dar, der die Einziehung des erteilten Erbscheins nach sich zieht.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-32224

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 10.03.2022 - 21 W 175/21

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