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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 13 AL 2433/17

Leitsatz

Leitsatz:

Die Tätigkeit einer studentischen Hilfskraft ist versicherungsfrei, solange der Betroffene nach seinem Erscheinungsbild Student ist und das Erreichen des Studienziels (hier: Drittes Medizinisches Staatsexamen) weiterhin im Vordergrund steht.

Fundstelle(n):
ZAAAG-93953

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 31.07.2018 - L 13 AL 2433/17

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