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Umsatzsteuer | Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung
(1) Zahlt ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung in die Insolvenzmasse zurück, hat der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Rückzahlung den Vorsteuerabzug gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen. (2) Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs führt zum Entstehen einer Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Bezug: § 17 Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG; § 42, § 55 Abs. 1 Nr. 1, § 129, § 144 InsO).
Führt die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO aufgrund einer Rückzahlung an den Insolvenzverwalter zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG, so ist der sich hieraus ergebende Steueranspruch nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO ...