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Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse
Keine Minderung des Sonderausgabenabzugs!? – Aktuelle Rechtsprechung und Handlungsempfehlung
  [i] BFH, Urteil vom 1. 6. 2016 - X R 17/15
		
		NWB FAAAF-81836 Mit Urteil vom
		 - X R 17/15
		NWB FAAAF-81836 entschied der BFH zur steuerlichen
		Behandlung von Bonusleistungen i. S. des § 65a SGB V, die gesetzliche
		Krankenkassen für besonders gesundheitsbewusstes Verhalten gewähren. Demnach
		mindern diese Bonusleistungen die unbeschränkt als Sonderausgaben abziehbaren
		Vorsorgeaufwendungen i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG nicht. Das gilt zumindest
		insoweit, als die Krankenkasse tatsächlich entstandene Kosten erstattet. Soweit
		es sich um pauschale Zahlungen im Rahmen von Bonusprogrammen i. S. des § 65a
		SGB V handelt, bleibt weiterhin offen, ob eine Minderung des
		Sonderausgabenabzugs erfolgen muss. Der BFH wendet sich mit dem Urteil gegen
		die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung. Aufgrund der Vielzahl an betroffenen
		Fällen ist das Urteil von hoher Bedeutung. Die nachfolgenden Ausführungen
		setzen sich mit den Folgen des BFH-Urteils, insbesondere im Hinblick auf die
		unterschiedliche Gestaltung von Bonusprogrammen i. S. des § 65a SGB V,
		auseinander. 
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Hintergrund
[i]Beitragserstattungen mindern SonderausgabenabzugBeiträge zur (Basis-)Krankenversicherung sind gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG unbeschränkt als Sonderausgaben abziehbar. Beitragsersta...BStBl 2013 I S. 1087