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NWB Nr. 30 vom Seite 2234

Offene Fragen bei der „Rückabwicklung“ von Bauleistungen nach § 13b UStG

Professor Dr. Frank Hechtner

[i]Bundesrat stimmt Gesetz zuDer Bundesrat hat am dem Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften zugestimmt. Damit kann das Gesetz nun in Kürze in Kraft treten. Ein Themenkomplex dieses Gesetzes ist die Neuregelung des Reverse-Charge-Verfahrens bei [i]Offene Fragen bei Rückabwicklung in AltfällenBauleistungen gem. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG (vgl. Hörster, NWB 30/2014 S. 2243, 2254 ff.). Während sich die Gesetzesänderungen vornehmlich auf zukünftige Fälle beziehen, werden im Bereich der Rückabwicklung leider einige zentrale Fragestellungen nur am Rande erwähnt. Im Folgenden soll auf mögliche Fragen im Bereich der Rückabwicklung eingegangen werden.

Korrektur von Steuerfestsetzungen

[i]Leistungsempfänger kann USt zurückfordernDer neu eingefügte § 27 Abs. 19 UStG enthält Regelungen, wie zu verfahren ist, wenn der Leistungsempfänger für vor dem erbrachte Bauleistungen nicht die Übergangsvorschriften nach den (BStBl 2014 I S. 233) und vom (BStBl 2014 I S. 823) in Anspruch nimmt. Letztendlich hat der Leistungsempfänger das Wahlrecht, es bei dem ex post falsch angewendeten Reverse-Charge-Verfahren zu belassen oder er kann dieses „rückgängig“ machen. Bei Letzterem erfolgt dann eine Erstattung der abgeführten Umsatzsteuer an...

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