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Kein Abzug privater Steuerberatungskosten
Anmerkung zum
[i]BFH, Urteil v. 4. 2. 2010 - X R 10/08 NWB MAAAD-40997 Der entschieden, dass private Steuerberatungskosten einkommensteuerrechtlich nicht geltend gemacht werden können.
I. Problem und Sachverhalt
[i]Schroen, NWB 21/2010 S. 1706; Schmitt, NWB. F. 3 S. 14969; Schroen, NWB Beratung aktuell 33/2006 S. 2736Streitig ist der Abzug „privater” Steuerberatungskosten. Die Klägerin machte in ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 neben Steuerberatungskosten für die Ermittlung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowie für die Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung Steuerberatungskosten für die Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung 2005 in Höhe von 94,57 € geltend. Die Einkommensteuererklärung 2005 wurde im Jahr 2006 erstellt, das Honorar wurde ebenfalls im Jahr 2006 gezahlt. [i]Steuerberatungskosten für Erstellung der Einkommensteuererklärung 2005 nicht abziehbarDas Finanzamt versagte den Abzug der Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mit der Begründung, es handele sich bei diesen Steuerberatungskosten weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten. Sie seien aufgrund der Aufhebung der Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches S...BGBl 2005 I S. 3682