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BFH 25.02.2010 IV R 2/07, StuB 8/2010 S. 321

AfA-Befugnis bei Gebäude auf fremdem Grund und Boden

(1) Die vom Stpfl. getragenen Herstellungskosten eines fremden Gebäudes, das er zu betrieblichen Zwecken nutzen darf, sind bilanztechnisch „wie ein materielles Wirtschaftsgut” zu behandeln und nach den für Gebäude geltenden AfA-Regeln abzuschreiben. (2) Für die Behandlung von Herstellungskosten eines fremden Gebäudes „wie ein materielles Wirtschaftsgut” ist ohne Bedeutung, ob

  1. die Nutzungsbefugnis des Stpfl. auf einem unentgeltlichen oder auf einem entgeltlichen Rechtsverhältnis beruht,

  2. dem Stpfl. zivilrechtliche Ersatzansprüche gegen den Eigentümer des Grundstücks zustehen oder ob er von vornherein auf solche Ansprüche verzichtet, und

  3. die Übernahme der Herstellungskosten durch den Stpfl. eine unentgeltliche Zuwendung an den Eigentümer des Grundstücks oder E...

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