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Lexikon - Stand: 16.02.2024

Kinder-Krankengeld

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Neues auf einen Blick:

Die in den letzten Jahren aufgrund der Corona-Pandemie geltenden Regelungen zur erhöhte Anzahl von Anspruchstagen für das Kinder-Krankengeld endeten zum . Aber auch in den Kalenderjahren 2024 und 2025 gelten für den Anspruch auf Kinder-Krankengeld neue Höchstgrenzen. Danach können Elternteile 15 Arbeitstage pro Kind Kinder-Krankengeld beziehen. Alleinerziehende 30 Arbeitstage. Die Gesamtzahl der Anspruchstage beträgt 35 Arbeitstage im Jahr, für Alleinerziehende 70 Arbeitstage.

Gleichzeitig wird auch ein Anspruch auf Kinder-Krankengeld bei einer erforderlichen stationären Mitaufnahme eines Elternteils bei Erkrankung des Kindes eingeführt, sofern das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Darüber hinaus ist geplant, dass es erst ab dem 4. Tag des Fernbleibens von der Arbeit erforderlich ist, dies dem Arbeitgeber durch eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes nachzuweisen. Diese Regelung soll erst im Laufe des Jahres 2024 in Kraft treten.

1. Allgemeines

Nach § 45 SGB V erhalten in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitneh...

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