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Einkommensteuer | Steuerunschädliche Besicherung eines Avalkredits durch eine Lebensversicherung
Das NWB IAAAC-45802 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Ein Avalkredit ist kein Darlehen i. S. des § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG. (2) Wird ein Avalkredit durch Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung besichert, führt das nicht zur Steuerpflicht der Zinsen aus der Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. – Anmerkung: Der BFH hat damit eine Frage zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, die von großer praktischer Bedeutung ist, weil die außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus den in den Versicherungsbeiträgen enthaltenen Sparanteilen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtig sind, wenn die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug gem. § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht erfüllt waren. Nach der dort vorgesehenen Regelung war die Verwendung einer Kapitallebensversicherung steuerschädlic...BStBl 1978 II S. 262, 264BStBl 1992 II S. 600, 604