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Lexikon - Stand: 21.06.2024

Rückstellungen: Abbruchverpflichtung

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

Rückstellungen für Abbruchverpflichtungen sind echte Ansammlungsrückstellungen. Sie sind in folgenden Fällen zu bilden:

  • vertragliche Rückbauverpflichtungen für Mietereinbauten oder Bauten auf fremdem Grundbesitz,

  • öffentlich-rechtliche Rückbau-/Abbruchverpflichtungen.

Errichtet z. B. ein Mieter auf fremdem Grund und Boden Anlagen und besteht für ihn hieraus eine vertragliche Verpflichtung, diese nach Ablauf des Mietvertrags abzubrechen, muss für die anfallenden Abbruchkosten in der Handels- und Steuerbilanz eine Rückstellung ausgewiesen werden. Die am Bilanzstichtag feststehende Verpflichtung ist aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf die Geschäftsjahre zu verteilen, die für das Entstehen der Verpflichtung ursächlich sind, z. B. über die Laufzeit des Mietvertrags.

Eine Rückstellung für Abbruchkosten muss ebenfalls gebildet werden, wenn eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zum Abbruch besteht, z. B. bei einer zeitlich befristeten Baugenehmigung. In derartigen Fällen ist die Rückstellung verteilt auf die voraussichtliche Nutzungsdauer anzusammeln. V...

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