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Finanzgericht München Urteil v. - 13 K 4056/01 EFG 2002 S. 1477

Gesetze: GG Art. 4 Abs. 1 KiStG BY Art. 2 Abs. 1 KiStG BY Art. 6 Abs. 3 S. 2

Ein religiöser Bekenntnisakt (hier: zur jüdischen Religionsgemeinschaft) hat nur Rechtswirkung für die Zukunft, soweit die Begründung der Kirchensteuerpflicht damit verbunden ist

Kirchensteuer 1998, 1999

Leitsatz

1. Kirchenangehöriger ist nach dem Freiwilligkeitsprinzip der Religionsausübung nach Art. 4 Abs. 1 GG nur, wer sich durch eine nach außen hin erkennbare Willensäußerung als der Religionsgemeinschaft zugehörig bekannt hat.

2. Einer Bekenntniserklärung, durch welche eine die Kirchensteuerpflicht auslösende Mitgliedschaft zu einer Religionsgemeinschaft begründet wird, ist nur Wirkung für die Zukunft beizumessen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 1477
EFG 2002 S. 1477 Nr. 22
ZAAAB-09617

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Finanzgericht München, Urteil v. 30.07.2002 - 13 K 4056/01

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