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Lohn und Gehalt | Unentgeltliche Anteilsübertragung an Arbeitnehmer als Arbeitslohn?
Die unentgeltliche Anteilsübertragung von Anteilen an der Arbeitgeber-GmbH auf den Arbeitnehmer durch die Gesellschafter der Arbeitgeber-GmbH ist kein Arbeitslohn, wenn die Anteilsübertragung im Rahmen der Unternehmensnachfolge durchgeführt wird und den Fortbestand des Unternehmens der Arbeitgeber-GmbH sichern soll.
Gegen den Ansatz von Arbeitslohn sprach insbesondere, dass die Anteilsübertragung nicht an das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses geknüpft war und auch nicht als Entgelt für bisherige oder zukünftige Tätigkeit bezeichnet wurde.
In [i]Gesellschafter übertrugen ihre Anteile auf den Sohn sowie auf fünf leitende Angestelltedem vom FG entschiedenen Fall ging es um eine GmbH, die ein Friseurgeschäft betrieb. Die beiden Gesellschafter D und E waren 65 bzw. 66 Jahre alt. Ihr Sohn war Arzt. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge entschieden sich D und E, i...