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Finanzgericht Nürnberg  Urteil v. - 1 K 1388/19

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Verdeckte Gewinnausschüttung zugunsten einer im Ausland ansässigen Konzernmutter im Zusammenhang mit Parallelimporten

Leitsatz

Eine vGA kann auch ohne Zufluss beim Gesellschafter gegeben sein, wenn der Vorteil dem Gesellschafter mittelbar in der Weise zugewendet wird, dass eine ihm nahestehende Person aus der Vermögensverlagerung Nutzen zieht. Das "Nahestehen" in diesem Sinne kann familien-, gesellschafts-, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein.

Es ist nicht branchenüblich, dass Umsätze aus Parallelimporten einer im Ausland ansässigen Konzernmutter stets gesondert in die Provision / Marge der nationalen Vertriebsgesellschaft einfließen müssen.

Fundstelle(n):
DStRE 2023 S. 376 Nr. 6
GmbH-StB 2022 S. 214 Nr. 7
IStR 2022 S. 858 Nr. 22
KÖSDI 2022 S. 22842 Nr. 8
YAAAI-61069

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Finanzgericht Nürnberg , Urteil v. 20.07.2021 - 1 K 1388/19

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