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StuB Nr. 21 vom Seite 831

Folgebilanzierung nach fehlerhafter Prüferbilanz

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

OG ist Organgesellschaft einer umsatzsteuerlichen Organschaft mit OT. Die Umsatzsteuer wird nach dem Veranlassungszusammenhang umgelegt. Im Falle einer durch die Tätigkeit der OG veranlassten, aber von der OT zu begleichenden Umsatzsteuer entsteht daher bei der OG eine Verbindlichkeit gegenüber OT.

In den Jahren 01 bis 03 bezieht die OG Leistungen von diversen Dritten. Die OG erteilt den leistenden Unternehmen Gutschriften mit Umsatzsteuerausweis. Die aus diesen Gutschriften bei der Organschaft entstehende Vorsteuer kompensiert gerade die durch eigene Leistungen der OG entstandene Umsatzsteuer. Im Ergebnis weist die OG daher weder Verbindlichkeiten noch Forderungen aus Umsatzsteuer gegenüber der OT aus.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung (BP) für 01 bis 03 wird aber beanstandet, dass ein erheblicher Teil der Gutschriften nicht die Steuernummern der liefernden Unternehmen enthält. Die BP sieht insoweit trotz der unverzüglichen Gutschriftenkorrekturen in 04 die bilanzielle Berücksichtigung der Vorsteuern in 01 bis 03 nicht als gegeben an. Folge dieser Einschätzung ist der Ansatz von Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer gegenüber der OT in den Prüferbilanzen 01 bis 03 der OG.

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