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Maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen – BMF-Schreiben vom 9.12.2016
Mit Schreiben vom NWB DAAAF-89034 setzt das BMF die seit längerem bekannten Urteile des BFH (vom - I R 72/12 NWB HAAAE-60362) und des BAG (vom - 3 AZR 11/10 NWB IAAAE-12313 und vom - 3 AZR 897/12 NWB JAAAE-89557) um.
Das BAG hatte entschieden, dass bei Gesamtversorgungssystemen die Bezugnahme auf das 65. Lebensjahr nach Erhöhung des Rentenalters in der gesetzlichen Rentenversicherung als Bezugnahme auf das Rentenalter der gesetzlichen Rentenversicherung ausgelegt werden kann und somit erst ab dem 67. Lebensjahr gezahlt werden muss.
Wie problematisch diese Entscheidungen sind, zeigt nun die Reaktion des BMF. Dieses will sich nämlich keineswegs mit der Auslegung zufriedengeben. Die Änderung sei vielmehr ausdrücklich schriftlich vorzunehmen. Die ausdrücklich schriftliche Dokumentation ist bis zum Ende des Wirtschaftsjahrs nachzuholen, das nach dem beginnt, also regelmäßig bis zum . Erfolgt die schriftliche Dokumentation nicht bis zu diesem Zeitpunkt, ist die Pensionsrückst...