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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 119/18

Gesetze: § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG ; § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG ; Art. 132 Abs. 1 MwStSystRL ; Art. 132 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL

Umsatzsteuerfreiheit von ärztlichen Heilbehandlungen im Rahmen von Krankenhausleistungen

Leitsatz

Ärztliche Heilbehandlungen sind gem. § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG auch dann steuerfrei, wenn sie im Rahmen von Krankenhausleistungen erbracht werden und diese Krankenhausleistungen ihrerseits nicht nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG begünstigt sind, weil nicht alle Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind.

Die Anwendung von § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG wird - bezogen auf die Heilbehandlung - nicht dadurch verhindert, dass der Anwendungsbereich von § 4 Nr. 14 b UStG dem Grunde nach eröffnet ist (entgegen , EFG 2017, 1305; entgegen BT-Drucksache 16/10189, Seite 74, 75).

Fundstelle(n):
GStB 2023 S. 39 Nr. 2
KÖSDI 2022 S. 22923 Nr. 10
XAAAJ-19691

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht , Urteil v. 17.05.2022 - 4 K 119/18

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