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Umsatzsteuerliche Beurteilung von Sachspenden
Viele Unternehmer spenden unverkäufliche Waren an wohltätige Organisationen und laufen dadurch Gefahr, damit der Umsatzbesteuerung zu unterliegen. Die alternative Vernichtung der Ware ist kein steuerbarer Vorgang im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Gerade in Zeiten, in denen sowohl bei Konsumenten als auch bei Unternehmern das Bewusstsein für Aspekte der Nachhaltigkeit wächst, ist zu befürchten, dass regelmäßig Spendende allein aus steuerlichen Gründen ihr Engagement einstellen. Gleichzeitig werden dadurch Waren vernichtet, obwohl diese für gemeinnützige Einrichtungen und für bedürftige Abnehmer noch verwendbar gewesen wären. Die Umsatzbesteuerung führt daher zu klaren Fehlanreizen.
I. Gesetzliche Ausgangssituation
1. Steuerbarkeit der unentgeltlichen Abgabe eines Gegenstands
Das Umsatzsteuerrecht besteuert grundsätzlich nur Lieferungen eines Unternehmers, die er gegen Entgelt an einen Abnehmer ausführt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG). Er muss zur Erzielung von Einnahmen nachhaltig tätig werden (§ 2 Abs. 1 Satz 3 UStG).
§ 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG stellt jede andere unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands einer Lieferung gegen Entgelt gleich (, BStBl 2017 II S. 1024, Rz. 23; , BStBl 2013 II S. 412, Rz. 44). Daher sind unentgelt...