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Zur Abzinsung von unverzinslichen Langfristdarlehen
Die steuerbilanzielle Verpflichtung zur Abzinsung von unverzinslichen Darlehen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG; Weiss, BB 2018 S. 1451) wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (v. , BGBl 1990 I S. 402) eingeführt. Sie soll typisiert den durch die Unverzinslichkeit hervorgerufenen Minderaufwand abbilden. Dieser wird kapitalisiert und als Ertrag in der Steuerbilanz des Jahres der Darlehensaufnahme vorweggenommen. Eine spiegelbildliche Regelung für die steuerbilanzielle Bewertung von unverzinslichen Forderungen gibt es hingegen nicht (Ehmcke in Blümich, EStG, 148. Erg.-Lfg. Juli 2019, § 6, Rz. 888 ff. m. w. N.).
Die Klägerin des Verfahrens hatte diese Abzinsungsverpflichtung auf den Bilanzstichtag zu spüren bekommen. Im Januar 2010 hatte sie von ihrem Schwager „K“ und einem Dritten „G“ jeweils Darlehen im Nominalbetrag von gut 238.000 € bzw. 257.000 € erhalten. Die Bedingungen sahen jeweils eine tilgungsfreie Zeit bis zum Oktober 2030 vor. Danach sollten die Darlehen über 15 Jahre in gleichmäßigen Raten getilgt werden. In ihrer Steuerbilanz passivierte die Klägerin die Darlehen zum Nominalbetrag, obwohl explizit keine Verzinsung in den D...