Gesetzgebung | Referentenentwurf eines Familienentlastungsgesetzes (BMF)
Das BMF hat am den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz - FamEntlastG) veröffentlicht.
Die wesentlichen Regelungen:
Das Kindergeld soll ab um 10 € pro Monat pro Kind erhöht werden. Zudem soll der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend steigen (VZ 2019: 2.490 € je Elternteil, VZ 2020: 2.586 € je Elternteil).
Zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zum Ausgleich der kalten Progression sollen außerdem der Grundfreibetrag angehoben und die Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die VZ 2019 und 2020 nach rechts verschoben werden.
Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
XAAAG-85550