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Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz nach Erbschaftsteuerreform 2009 auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand
Der
[i]BFH, Beschluss vom 27. 9. 2012 - II R 9/11 NWB SAAAE-19326 Der BFH hat aktuell einen Sachverhalt mit der Fragestellung, ob die auf Steuerentstehungszeitpunkte im Jahr 2009 beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (u. a. Geschwister, Nichten, Neffen) mit Personen der Steuerklasse III (fremde Dritte) verfassungsgemäß sei, zum Anlass genommen, das BVerfG mit der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes in der ab geltenden Fassung zu betrauen. Mit Beschluss vom - II R 9/11 NWB SAAAE-19326 hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob § 19 Abs. 1 ErbStG [Tarifvorschrift] in der im Jahr 2009 geltenden Fassung i. V. mit §§ 13a und 13b ErbStG wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungswidrig ist. Nach Auffassung des BFH ist ein solcher Verfassungsverstoß zu bejahen, weil die in §§ 13a und 13b ErbStG vorgesehenen Steuervergünstigungen in wesentlichen Teilbereichen von großer finanzieller Tragweite über das verfassungsrechtlich gerechtfertigte Maß hinausgingen. Im Zusammenwirken mit persönlichen Freibeträgen und weiteren Verschonungen sei die Steuerbefreiung die Regel und die tatsächliche Besteuerung die Ausnahme – so der Befund des BFH....