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Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft
Unnötige Bürokratie und Überregulierung behindern unternehmerisches Engagement und wirtschaftliche Dynamik; sie schränken insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Existenzgründern die Leistungsfähigkeit ein. Mit dem Ersten Mittelstandsentlastungsgesetz v. (BGBl 2006 I S. 1970) wurde bereits im Jahr 2006 eine Reihe von Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie und zur Beseitigung bestehender Hemmnisse auf den Weg gebracht. Mit dem Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetz v. (BGBl 2007 I S. 2246) hat der Gesetzgeber im Jahr 2007 den eingeleiteten Entbürokratisierungs- und Deregulierungsprozess zugunsten der mittelständischen Wirtschaft konsequent fortgesetzt. Einen weiteren wichtigen Schritt für den Bürokratieabbau hat der Gesetzgeber nunmehr mit dem Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz v. (BGBl 2009 I S. 550) getan. Das Mantelgesetz enthält insgesamt 23 Deregulierungsmaßnahmen auf verschiedenen Rechtsgebieten. Durch Abschaffung von Statistik-, Informations- und Erlaubnispflichten beziffert die Bundesregierung für die Unternehmen eine Bürokratiekostenentlastung von mindestens 97 Mio. € im Jahr 2009 sowie für die öffentliche Verwaltung von mindestens 8,6 Mio. €. Der Beitrag vermittelt einen...