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Lexikon - Stand: 28.05.2024

Fremdwährung bei Forderungen

Udo Cremer

Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.

Zusammenfassung

Viele Unternehmen unterhalten auch Geschäftsbeziehungen mit ausländischen Kunden. Dabei werden nicht nur Verträge in ausländischer Währung geschlossen, sondern auch in ausländischer Währung fakturiert. Weil der Jahresabschluss grundsätzlich in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen ist, muss zum Jahresende eine Umrechnung der ausländischen Währung in Euro erfolgen.

1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?

1.1 SKR 03


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige betriebliche Erträge
2660
Erträge aus der Währungsumrechnung
2661
Erträge aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB)
Sonstige betriebliche Aufwendungen
2150
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
2151
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB)

1.2 SKR 04


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
Sonstige betriebliche Erträge
4840
Erträge aus der Währungsumrechnung
4847
Erträge aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB)
Sonstige betriebliche Aufwendungen
6880
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
6881
Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (nicht § 256a HGB)

1.3 IKR


Tabelle in neuem Fenster öffnen
HGB-Posten
Konto-Nr.
Bezeichnung
5430
Andere sonstige betriebl. Erträge
6940
Sonstige Aufwendungen

2. Rechtsgrun...

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