Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
(Hinweis-)Pflichten im krisenbehafteten Mandat
Konstellationen und Handlungsempfehlungen
[i] infoCenter „Haftung des Steuerberaters“ NWB GAAAB-78593 Die Haftung von Steuerberatern im Insolvenzfall und die Frage, wann eine Hinweispflicht auf mögliche Insolvenzgründe und das Bestehen einer eventuellen Insolvenzantragspflicht vorliegt, werden seit geraumer Zeit kontrovers diskutiert. Innerhalb der letzten zwei Jahre hat sich der BGH mehrmals mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Dabei ging es insbesondere um den Umfang des Mandats und die Reichweite der Haftung mit dem – aus Sicht der Steuerberater unerfreulichen – Resultat, dass die Haftungsrisiken für den Steuerberater erhöht wurden. Der Steuerberater sollte zur eigenen Absicherung die Frage der Insolvenzreife entweder selbst detailliert prüfen oder mit dieser Prüfung einen Dritten beauftragen (lassen). Je nach Auftrag des Steuerberaters und nach dem konkreten Inhalt der Beauftragung stellt sich das Haftungsrisiko unterschiedlich dar.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Haftungskonstellationen und Haftungsumfang
[i]Zum Mandatsumfang Zimmermann, NWB 27/2015 S. 2009 und Gilgan, NWB 18/2015 S. 1337In Ermangelung einer konkreten gesetzlichen Regelung hinsichtlich der Pflichten eines Steuerberaters kann der Haftungsumfang nicht pauschalisiert ...