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IFRS 15 – Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen
Darstellung des neuen Standards Revenue from Contracts with Customers
Nach mehr als einer Dekade Projektarbeit haben der International Accounting Standards Board (IASB) und der Financial Accounting Standards Board (FASB) am den gemeinsam entwickelten Standard zur Erfassung von Umsatzerlösen veröffentlicht. IFRS 15 regelt unter dem Titel Revenue from Contracts with Customers nunmehr die Grundsätze, nach denen Unternehmen, die ihren Abschluss nach den IFRS erstellen, Umsatzerlöse aus Kundenverträgen auszuweisen haben. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die im neuen Standard enthaltenen Grundsätze zur Erfassung von Umsatzerlösen.
Fischer, Bilanzierung von Mehrkomponentenverträgen nach IFRS 15, PiR 2014 S. 217 NWB PAAAE-68365
IFRS 15 soll nunmehr einheitlich und prinzipienbasiert für sämtliche Kundenverträge die Erfassung von Umsatzerlösen regeln.
Nunmehr müssen Unternehmen fünf verschiedene Prüfschritte vornehmen, um den Zeitpunkt der Umsatzerfassung sowie die entsprechende Höhe zu bestimmen.
Als wesentliche Neuheit ist dabei der Kontrollübergang als Zeitpunkt der Umsatzerfassung sowie die Vorgaben zur Behandlung von Mehrkomponentengeschäften festzuhalten.