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Eigenkapitalmaßnahmen zur Sicherung von going concern
Bewertung vor dem Hintergrund der handelsrechtlichen Bilanzierung
Nach dem „ going concern-Grundsatz“ ist der Rechnungslegung die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, solange dem keine Fortführungshindernisse entgegenstehen. Geht bereits die Geschäftsführung nicht mehr von der Fortführbarkeit aus oder, was in der Praxis häufiger vorkommen dürfte, trägt der Abschlussprüfer eine positive Fortführungsprognose nicht mehr mit, bricht schon vor der Insolvenzreife schnell Hektik bei der Geschäftsführung aus. Da häufig schon im Vorfeld stille Reserven aufgelöst und Liquiditätsreserven etwa über sale-and-lease-back-Transaktionen ausgeschöpft wurden, wird nach weiteren Maßnahmen gesucht, die kurzfristig wieder eine positive Fortführungsprognose ermöglichen. Damit wird eine Bilanzierung auf Liquidationsbasis oder ein Versagungsvermerk des Abschlussprüfers vermieden. Im vorliegenden Beitrag werden solche Maßnahmen mit direktem Bezug zum Eigenkapital vor dem Hintergrund der handelsrechtlichen Bilanzierung vorgestellt und gewürdigt.
Langenbeck, infoCenter, Fortbestehensprognose NWB IAAAD-80078
Wodurch lässt sich eine günstige Fortführungsprognose zeitnah sicherstellen?
Welches Mittel ist noch dazu unter Zeitdruck...