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Auswirkung einer Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Fortgeltung der Befreiungsentscheidung bei nachfolgenden Beschäftigungsverhältnissen
In besonderen Fällen lässt § 8 SGB V eine Befreiung von der kraft Gesetzes (wieder) eintretenden Krankenversicherungspflicht zu, d. h. innerhalb einer bestimmten Frist kann durch einen Befreiungsantrag der Eintritt von Krankenversicherungspflicht abbedungen werden. Diese Option wird i. d. R. nur wahrgenommen, wenn eine anderweitige Absicherung für den Krankheitsfall besteht. Der Beitrag gibt einen Überblick, in welchen Fällen eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich ist und wie sie sich auf zukünftige Versicherungspflichttatbestände auswirkt. Auf andere Befreiungsmöglichkeiten wird im Rahmen des Beitrags nicht eingegangen.
I. Allgemeines
[i]Befreiung auf AntragNicht alle Personen, die privat krankenversichert sind und die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) nicht mehr überschreiten, möchten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren. In diesen Fällen besteht u. U. die Möglichkeit, sich auf Antrag von der eintretenden Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Das ist z. B. dann der Fall, wenn der (Wieder-)Eintritt der Krankenversicherungspflicht auf einer Erhöhung der JAE-Grenze beruht (vgl. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V)....