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Einbringung eines nicht fertiggestellten Objekts in eine GmbH
Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels
[i]BFH, Urteil v. 24. 6. 2009 - X R 36/06 NWB PAAAD-28000 Der BFH hat in dem Urteil v. - X R 36/06 noch einmal die Grundsätze zusammengefasst, nach denen auch unterhalb der Drei-Objekt-Grenze von einem gewerblichen Grundstückshandel auszugehen ist, weil aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn innerhalb kurzer Zeit zu verkaufen. Mit der Entscheidung, dass der Betriebsveräußerungsgewinn, soweit er auf die Grundstücke des Umlaufvermögens entfällt, ein laufender und damit auch gewerbesteuerbarer Gewinn ist, folgt der BFH bisheriger Rechtsprechung und überträgt sie folgerichtig auf Einbringungsgewinne.
I. Problem und Sachverhalt
[i]Problem: Gewerblicher Grundstückshandel durch Einbringung einer ETW?Der BFH hatte im Urteil X R 36/06 die Frage zu entscheiden, ob die Einbringung einer nicht fertiggestellten Eigentumswohnung in eine beherrschte GmbH einen gewerblichen Grundstückshandel begründet.
[i]Sachverhalt: Erwerb von Wohnung Nr. 5 und Umbau in sechs WohnungenIn dem vom BFH entschiedenen Fall war der Kläger seit 1993 selbständig als Versicherungsvertreter und Immobilienmakler tätig. Er erwarb im Dezember 1993 eine Wohnung (Wohnung Nr. 5). Die Wohnung Nr. 5 umfasste eine Fläche von ca. 3...