Kein Übergang des einer Kommanditbeteiligung zuzurechnenden Gewerbeverlusts bei Abtretung der Kommanditbeteiligung an eine
andere KG, bei der der abtretende Kommanditist ebenfalls zu 100 % am Vermögen sowie an Gewinn und Verlust beteiligt ist
Leitsatz
Scheidet aufgrund eines Einbringungs- und Ausscheidensvertrags die Komplementär-GmbH aus einer KG aus und tritt der zu 100
% am Vermögen sowie an Gewinn und Verlust der KG beteiligte alleinige Kommanditist seine Kommanditbeteiligung an eine andere
GmbH & Co. KG ab, bei der er ebenfalls alleiniger Kommanditist und zu 100 % am Vermögen sowie an Gewinn und Verlust beteiligt
ist, so ist gleichwohl für die Frage des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs von einem schädlichen Gesellschafterwechsel auszugehen,
so dass der auf den abgetretenen Kommanditanteil entfallende Gewerbeverlust nicht bei der die Kommanditbeteiligung übernehmenden
GmbH & Co. KG abgezogen werden kann.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2010 S. 420 Nr. 7 WAAAD-15285
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