Oberfinanzdirektion Münster - S 7183 - 1 - St 44 - 32

Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen (BStBl 2006 II S. 143)

Der entschieden, dass

  1. Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen grundsätzlich nicht nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind und

  2. Umsätze aus Legasthenie-Behandlungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht und gegenüber dem Träger für die betreffende Sozialleistung abgerechnet werden, nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei sind.

Durch Veröffentlichung des Urteils im BStBl 2006 II S. 143 sind die Urteilsgrundsätze über den entschiedenen Einzelfall hinaus grundsätzlich allgemein anzuwenden. Eine Übertragung auf andere Umsätze nach dem Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) ist im Vorgriff auf eine gesetzliche Neureglung (vgl. Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2008) möglich, soweit die Leistungen der Jugendhilfe (§ 2 Abs. 2 SGB VIII) und der Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) gegenüber den Trägern für die betreffenden Sozialleistungen abgerechnet werden. Begünstigte Unternehmer sind insbesondere Träger der öffentlichen Jugendhilfe und andere Einrichtungen mit sozialem Charakter. Andere Einrichtungen mit sozialem Charakter sind z. B.

  • die von der zuständigen Jugendbehörde anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind,

  • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts, sowie die amtlich anerkannten Träger der freien Jugendhilfe,

  • Einrichtungen, die eine nach SGB VIII geforderte Erlaubnis besitzen oder nach §§ 44 oder 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB VIII einer Erlaubnis nicht bedürfen.

Entsprechende Nachweise müssen vorliegen. Eine weitergehende Auslegung des BFH-Urteils durch analoge Anwendung auf andere Umsätze oder Unternehmer ist weiterhin nicht zulässig.

Die ist aufgehoben.

Oberfinanzdirektion Münster v. - S 7183 - 1 - St 44 - 32

Fundstelle(n):
DB 2007 S. 1499 Nr. 27
UR 2007 S. 666 Nr. 17
UStB 2007 S. 252 Nr. 9
UVR 2007 S. 324 Nr. 11
WAAAC-49704