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Währungsrechner – Berechnungsprogramm
Version 2024.1
Währungsrechner
Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen (§ 244 HGB).
Dieses Berechnungsprogramm ermittelt Forderungen oder Verbindlichkeiten für den jeweiligen Stichtag tagesgenau; entweder
zum aktuellen Tageskurs,
zum Monatskurs oder
zum letzten ausgewählten Kurs.
Die Kurse der EZB (Europäische Zentralbank) können mit Hilfe einer Download-Funktion bei bestehender Internetverbindung aktualisiert werden.
Sofern Sie dieses Berechnungsprogramm auf Ihrem Rechner speichern, gilt: Das Programm ist in der Regel etwa anderthalb Jahre nach Einstellen in die Datenbank funktionstüchtig. Es besitzt jedoch ein implementiertes Laufzeitende. Nach Überschreiten dieses Datums können keine Berechnungen mehr mit der dann veralteten Programm-Version durchgeführt werden.