Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
FG Brandenburg 07.07.2005 4 K 12/04, rkr., NWB 39/2005 S. 313
Kraftfahrzeugsteuer | Höhere Kfz-Steuer für „verblechte” Postautos
Wer einen gebrauchten Kleinwagen erwirbt, der aus den Beständen der Deutschen Post AG stammt und dessen hintere Seitenfenster durch Bleche ersetzt worden sind (sog. „verblechtes” Postauto), muss diesen nach dem Kfz-Steuergesetz als Pkw versteuern und damit eine höhere Kfz-Steuer entrichten. Eine Besteuerung „verblechter” Postautos als Lkw, die für den Käufer günstiger wäre, scheidet aus. Dies entschied das , rkr.).