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OLG Frankfurt/Main Beschluss v. - 21 W 63/23

Gesetze: § 2256 BGB; § 2300 BGB

Leitsatz

Leitsatz:

1. Das der Rückgabe der letztwilligen Verfügung aus der amtlichen Verwahrung vorangehende Herausgabeverlangen kann durch einen Bevollmächtigten gestellt werden.

2. Ein kombinierter Ehe- und Erbvertrag kann auch dann nicht aus der amtlichen Verwahrung zurückgenommen werden, wenn dieser aufgehoben wurde.

Fundstelle(n):
DNotZ 2024 S. 189 Nr. 3
ErbBstg 2023 S. 273 Nr. 11
NJW 2023 S. 8 Nr. 43
NJW-RR 2023 S. 1305 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2023 S. 2862
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2023 S. 2862
VAAAJ-49650

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OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 19.09.2023 - 21 W 63/23

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