Buchführung | BMF ruft Schreiben zu den GoBD zurück
Das BMF hat sein Schreiben zu den GoBD v. (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 18.7.2019) von seiner Homepage entfernt.
Es bestehe noch Abstimmungsbedarf, teilt das BMF auf Nachfrage mit. Eine Veröffentlichung des angepassten Schreibens wird zeitnah erfolgen. Bis dahin gelten die Grundsätze des , BStBl I S. 1450.
Sobald das Schreiben wieder verfügbar ist, werden wir hierüber berichten.
Quelle: BMF (il)
Fundstelle(n):
VAAAH-28466