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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 1408/17

Gesetze: EStG § 42e, EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a, EStG § 19 Abs. 1 S. 2, LStDV § 2 Abs. 1 S. 3

Überprüfung einer Lohnsteueranrufungsauskunft auf ihre Rechtmäßigkeit

Leitsatz

  1. Die Lohnsteueranrufungsauskunft sagt nur aus, wie die Finanzbehörde den vom Antragsteller dargestellten Sachverhalt gegenwärtig beurteilt.

  2. Die inhaltliche Überprüfung einer erteilten Lohnsteueranrufungsauskunft durch die Finanzgerichte beschränkt sich darauf, ob das Finanzamt den zur Entscheidung gestellten Sachverhalt zutreffend erfasst und ob die gegenwärtige rechtliche Einordnung des zur Prüfung gestellten Sachverhaltes in sich schlüssig und nicht evident rechtsfehlerhaft ist.

  3. Die vom Finanzamt im Rahmen einer Lohnsteueranrufungsauskunft geäußerte Rechtsansicht, dass es sich bei vom Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer außerhalb einer Betriebsveranstaltung zugewendeten Weihnachtspäckchen mit Lebensmitteln im Wert von je 20 € um Arbeitslohn handelt, ist nicht evident rechtsfehlerhaft.

  4. Ist die Übergabe der Päckchen auf Weihnachtsfeiern wegen der Schicht Betriebs und der Vielzahl der Arbeitnehmer organisatorisch nicht möglich, führt dies nicht dazu, dass es sich bei den übergebenen Päckchen um eine bloße-nicht steuerbare Aufmerksamkeit handelt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

ECLI Nummer:
ECLI:DE:FGHE:2018:0222.4K1408.17.00

Fundstelle(n):
VAAAG-84288

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 22.02.2018 - 4 K 1408/17

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