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Die Lizenzschranke in § 4j EStG
Praktische Herausforderungen sowie verfassungs- und europarechtliche Zweifel
Am [i]Das Gesetz wurde noch nicht verkündet, zum Wortlaut s. BT-Drucks. 18/12128 S. 7 ff. hat der Bundestag den von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen (BT-Drucks. 18/11233, BT-Drucks. 18/11531) beschlossen. Der Bundesrat hat dem Vorhaben am zugestimmt. Mit Einführung der sog. Lizenzschranke in § 4j EStG hat der deutsche Gesetzgeber den Versuch unternommen, auf nationaler Ebene schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Lizenzgeschäften zu bekämpfen. Ziel der Regelung ist es, für Lizenzverbindungen im Konzern ein angemessenes steuerliches Ergebnis zu schaffen, indem Lizenzzahlungen der Betriebsausgabenabzug versagt wird, wenn diese an eine Konzerngesellschaft im niedrig besteuerten Ausland ohne substanzielle Geschäftstätigkeit erfolgen. Ab dem ist die Abzugsfähigkeit von Lizenzaufwendungen in Deutschland damit davon abhängig, welche steuerrechtliche Behandlung der Empfänger des Lizenzentgelts im Ausland erfährt. Grund des nationalen Alleingangs Deutschlands sind die langen Übergangsvereinbarungen auf OECD- und G20-Ebene zur Bekämpfung von Patentboxen, die erst ab dem Juli 2021 vollends greifen sollen. Der deutschen Regelung...