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BBK Nr. 24 vom Seite 1197

Kassenführung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“ ab 2017

Mandanten-Merkblatt

Tobias Teutemacher

[i]Teutemacher, Handbuch zur Kassenführung, Herne 2015 Nicht jeder Unternehmer kann oder will eine Registrierkasse oder ein Kassensystem einsetzen und führt deshalb eine offene Ladenkasse. Die Finanzverwaltung stellt an diese Form der Kassenführung besondere Anforderungen vor allem im Hinblick auf das Prüffeld Einnahme-Vollständigkeit. Auf diese Anforderungen müssen steuerliche Berater ihre Mandanten hinweisen – unabhängig davon, inwieweit der Gesetzgeber noch den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen realisiert. Der Beitrag gibt den Wortlaut eines Mandanten-Merkblatts wieder, mit dem Steuerberater ihrer Informationspflicht ab dem Jahr 2017 nachkommen können. Das vollständige Merkblatt als Word-Dokument ist in der NWB-Datenbank unter NWB JAAAF-88008 abrufbar. [i]Teutemacher, Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, BBK 15/2016 S. 733 NWB XAAAF-78866 Eine Neuauflage der Checkliste zur Kassenführung beim Einsatz von Registrierkassen nach dem Auslaufen der Übergangsfrist im folgt in einer der nächsten BBK-Ausgaben.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Funktionsweise

[i]Kasse ohne technische HilfsmittelEine bestimmte Form der Kassenführung wird weder vom Gesetzgeber noch von der Fina...

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