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LG Hamburg Urteil v. - 309 O 425/08

Gesetze: AktG § 93 Abs 1,  AktG§ 93 Abs 2, AktG § 93 Abs 5 S 4,  InsO § 92, WiPrPrO § 54a Abs 1, WiPrPrO § 54a Abs 1 Nr 2, WiPrPrO § 130 Abs 1, BörsG § 44 Abs 1, BörsG § 44 Abs 1 S 1, BörsG § 44 Abs 1 S 1 Nr 1, BörsG § 44 Abs 1 S 1 Nr 2, BörsG § 45, BörsG § 46 ,  BGB § 31,  BGB § 195, BGB § 254 , BGB § 276 Abs 1,  BGB § 280 Abs 1 S 2,  BGB § 307 Abs 2,  BGB § 310, BGB § 311 

Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehler aufgrund von Prospektfehlern

Tatbestand

 Die Kläger begehren von den vier Beklagten mit unterschiedlichen Begründungen Zahlungen. Sie sind der Ansicht, aufgrund der Insolvenz der T. AG Ansprüche wegen letztlich vorwerfbaren Scheinumsätzen und Bilanzmanipulationen innerhalb der T. AG, für die die Beklagten aus unterschiedlichen Gesichtspunkten haften würden, zu haben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
VAAAE-64987

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LG Hamburg, Urteil v. 12.06.2013 - 309 O 425/08

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