Gewinnerhöhende Auflösung einer über den
gesetzlichen Höchstbetrag hinaus gebildeten Ansparrücklage bei
Gewinnermittlung nach
§ 4 Abs. 3 EStG
Gewinnfeststellung 1998
Leitsatz
Hat das FA bei einem Unternehmer mit
Gewinnermittlung nach
§ 4 Abs. 3 EStG
in einem bestandskräftig gewordenen Einkommensteuer- oder
Feststellungsbescheid die Bildung einer Ansparrücklage über den
gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbetrag von 300000 DM hinaus zu Unrecht
als Betriebsausgabe anerkannt und wurde bis zum zweiten Folgejahr keine
entsprechende Investition vorgenommen, so sind für das zweite Folgejahr
nicht nur 300000 DM, sondern auch der darüber hinausgehende
Rücklagebetrag gewinnerhöhend zuzüglich eines Gewinnzuschlages
nach § 7 g Abs. Abs. 4 S. 2, Abs. 5 und 6
EStG als Betriebseinnahme zu erfassen.
Fundstelle(n): DB 2005 S. 2 Nr. 34 EFG 2004 S. 1587 EFG 2004 S. 1587 Nr. 21 VAAAB-24667
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.04.2004 - 3 K 357/01
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