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Mitarbeiterinformation bei Außenprüfung – Muster
Mitarbeiterinformation bei Außenprüfung
Die Mitarbeiterinformation bei Außenprüfung kann sowohl bei Betriebs-, als auch bei Lohnsteueraußen- oder Umsatzsteuersonderprüfungen verwendet werden. Gemäß § 200 Abs. 2 AO findet die Außenprüfung grundsätzlich in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen statt. Daher ist eine Information der Mitarbeiter auch wegen der weitreichenden Folgen, die eine Außenprüfung haben kann, anzuraten.
Mehr zum Thema Außenprüfung sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.