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Fehlende Gewinnerzielungsabsicht in der Umsatzbesteuerung
Ist der Vorsteuerabzug für Hobby- und Luxuswirtschaftsgüter noch möglich?
[i]Grundlagen „Vorsteuerabzug“ NWB VAAAE-51939 In der Praxis hat sich bisher die Erkenntnis durchgesetzt, dass sich die Regelungen aus der nationalen Ertragsbesteuerung nicht auf die Umsatzbesteuerung auswirken, da die Umsatzsteuer im Rahmen der Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem quasi als EU-Gemeinschaftssteuer angesehen wird. Somit war und ist es immer noch durchaus üblich, dass für Aufwendungen von Gegenständen aus Betätigungen, die ertragsteuerlich nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten der Liebhaberei zuzuordnen waren, dennoch eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug bestand, wenn diese Gegenstände mit Einnahmeerzielungsabsicht erworben worden sind. Damit konnte ein nicht unbeträchtlicher Finanzierungs- und Kostenvorteil erzielt werden. Dies stand im Widerspruch zum Regelungsinhalt des § 15 Abs. 1a UStG. Mit (BStBl 2014 II S. 914) ist nunmehr Bewegung in die Behandlung dieses Sachverhalts gekommen, indem die Tatbestandsmerkmale dieser Vorschrift noch einmal klar definiert worden sind. Demnach darf der Vorsteuerabzug auf Aufwendungen, für die das ertragsteuerliche Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 7 EStG gilt, nicht in Anspruch genommen werden, wenn die in der o. g. Vorschrift erwähnten Wirtsch...