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NWB Nr. 32 vom Seite 2424

Die KStR 2015 – Wichtige Neuerungen im Hinblick auf die körperschaftsteuerliche Organschaft

Stellungnahme der Finanzverwaltung

Professor Dr. Carsten Pohl

[i]Grundlagen „Organschaft“ NWB EAAAE-28096 Der Bundesrat hat am die Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 verabschiedet. Die Richtlinien sollen eine einheitliche Anwendung des Körperschaftsteuerrechts durch die Finanzbehörden sicherzustellen. Außerdem sollen sie zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Anweisungen an die Finanzämter geben, wie in bestimmten Fällen zu verfahren ist. Trotz dieser vielversprechenden Zielsetzung beschränken sich die Körperschaftsteuer-Richtlinien 2015 im Vergleich zu den Körperschaftsteuer-Richtlinien 2004 größtenteils auf redaktionelle Korrekturen und schlichte Wiederholungen des Gesetzeswortlauts. Im Hinblick auf die körperschaftsteuerliche Organschaft (§§ 14 ff. KStG) sind daneben aber auch praktisch bedeutsame Änderungen bzw. Ergänzungen der Richtlinien feststellbar, die im Beitrag näher beleuchtet werden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Verlustabzug nach § 8c KStG in Organschaftsfällen

1. Problemstellung

[i]Richtige Anwendung in der DiskussionDie richtige Anwendung des § 8c KStG in Organschaftsfällen ist seit langem in der Diskussion. Streitig ist u. a., ob ein schädlicher Beteiligungserwerb auf Ebene des Organträg...

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